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8 Min. Lesezeit · Aktualisiert 2026-06-04T17:47:23.637Z

Immobilienkauf in Thailand als Ausländer (Ratgeber 2026)

Erfahren Sie genau, wie Ausländer eine Eigentumswohnung im Volleigentum erwerben, Erbbaurechtsverträge strukturieren, Kosten und Steuern kalkulieren und die häufigsten rechtlichen Fallstricke in Thailand vermeiden.

Thailand zählt nach wie vor zu den beliebtesten Immobilienmärkten Asiens für ausländische Käufer – doch die Eigentumsvorschriften sind streng und werden häufig missverstanden. Ausländer können Eigentumswohnungen im Volleigentum erwerben, dürfen jedoch kein Land direkt besitzen. Dadurch sind Erbbaurecht und Unternehmensstrukturen bei den meisten Haus- und Villenankäufen entscheidend. Dieser Ratgeber erläutert, wer was kaufen darf, den vollständigen Kaufprozess, realistische Kosten und Steuern, Finanzierungsoptionen, Visa-Implikationen sowie die Fallstricke, in die unvorbereitete Käufer im Jahr 2026 tappen.

Was Ausländer besitzen dürfen – und was nicht

Das thailändische Recht gestattet Ausländern den vollständigen Erwerb von Eigentumswohnungen (Volleigentum), jedoch nur bis zu 49 % der Gesamtnutzfläche eines Gebäudes – dem sogenannten Ausländerkontingent. Landbesitz ist für Privatpersonen verboten, weshalb Häuser und Villen in der Regel über ein langfristiges Erbbaurecht (üblicherweise 30 Jahre, häufig mit Verlängerungsklauseln) oder über eine thailändische GmbH gehalten werden, an der der Ausländer eine Minderheitsbeteiligung hält. Strohmann-Konstruktionen, bei denen Thais Anteile ausschließlich im Auftrag eines Ausländers halten, sind illegal und werden zunehmend strafrechtlich verfolgt. Da die Grenze zwischen zulässigen und unzulässigen Gestaltungen fließend ist, sollte jede Grundstücksstruktur vor der Geldzahlung von einem unabhängigen lizenzierten thailändischen Anwalt geprüft werden.

Der Kaufprozess Schritt für Schritt

Wählen Sie zunächst die passende Eigentumsvariante (Eigentumswohnung im Volleigentum vs. Erbbaurecht oder Gesellschaftseigentum an Grundstücken) entsprechend dem Immobilientyp. Beauftragen Sie einen unabhängigen Anwalt – nicht den des Verkäufers –, um eine Due-Diligence-Prüfung des Grundbuchs (Chanote ist die stärkste Eigentumsform) durchzuführen, Belastungen zu prüfen und bei Bauträgerprojekten die Bonität des Entwicklers zu verifizieren. Unterzeichnen Sie eine Reservierungsvereinbarung mit Anzahlung, anschließend den Kauf- und Verkaufsvertrag. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung müssen die Kaufmittel aus dem Ausland in Fremdwährung überwiesen werden; die empfangende thailändische Bank stellt darüber ein Foreign Exchange Transaction-Formular (FET) aus, das bei der Grundbucheintragung erforderlich ist. Der Abschluss erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt, wo Eigentum oder Erbbaurecht förmlich eingetragen wird.

Kosten, Steuern und Gebühren im Überblick

Zusätzlich zum Kaufpreis sind übertragungsbezogene Nebenkosten von in der Regel rund 3 bis 6 Prozent einzuplanen, die üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt oder verhandelt werden. Zu den wesentlichen Posten gehören eine Übertragungsgebühr von etwa 2 Prozent des amtlichen Bewertungswerts, eine Stempelsteuer von rund 0,5 Prozent (oder eine spezifische Geschäftssteuer von etwa 3,3 Prozent, wenn der Verkäufer die Immobilie kürzer als fünf Jahre gehalten hat) sowie die Quellensteuer. Hinzu kommen Anwaltshonorare sowie bei Eigentumswohnungen ein Instandhaltungsfonds und monatliche Hausgeldkosten. Die jährliche Grundsteuer fällt zu moderaten Sätzen an. Diese Angaben sind Richtwerte und können sich durch politische Änderungen verschieben – lassen Sie sich daher von Ihrem Anwalt oder einem thailändischen Steuerberater die jeweils geltenden Sätze vor der Budgetplanung bestätigen.

Finanzierung und Hypothekenoptionen

Die meisten ausländischen Käufer in Thailand zahlen bar, da lokale Banken Nicht-Residenten nur selten Kredite gewähren und die Fremdwährungsregel bei Eigentumswohnungen die Kreditaufnahme zusätzlich erschwert. Einige thailändische Banken (sowie einige Auslandsniederlas­sungen in Singapur oder Hongkong) bieten Ausländern begrenzte Hypotheken an, typischerweise mit kürzeren Laufzeiten, niedrigeren Beleihungsquoten von rund 50 bis 70 Prozent und höheren Zinsen als für Einheimische. Bauträger gewähren bei Projekten in der Entstehungsphase gelegentlich hauseigene Ratenzahlungsmodelle, die den Cashflow erleichtern können, jedoch eine sorgfältige Vertragsprüfung erfordern. Viele Käufer finanzieren sich stattdessen durch Eigenkapitalentnahme oder arrangieren die Finanzierung in ihrem Heimatland. Vergleichen Sie die Gesamtkosten sorgfältig und erkundigen Sie sich direkt beim Kreditgeber nach den aktuellen Konditionen, da sich diese häufig ändern.

Visa, Aufenthaltsrecht und häufige Fallstricke

Der Immobilienkauf in Thailand gewährt für sich allein weder ein Aufenthaltsrecht noch ein Visum – ein wichtiger Unterschied zu einigen anderen Ländern. Eigentümer benötigen in der Regel ein separates Visum, etwa ein Renten-, Langzeit- oder das mehrjährige Long-Term Resident (LTR)-Visum, jeweils mit eigenen Einkommens- oder Investitionsvoraussetzungen. Zu den häufigsten Fallstricken zählen illegale Strohmann-Gesellschaftsstrukturen, ungeprüfte oder schwache Grundbuchtitel, der Kauf von Bauträgerprojekten unbekannter Entwickler sowie das Versäumnis, das FET-Formular einzuholen – was einen späteren Wiederverkauf oder die Rückführung von Geldern blockieren kann. Beauftragen Sie stets einen unabhängigen Anwalt, vergewissern Sie sich, dass das Ausländerkontingent noch verfügbar ist, und prüfen Sie die aktuellen Visa-Anforderungen bei offiziellen thailändischen Stellen, bevor Sie sich darauf verlassen.

Häufige Fragen

Können Ausländer in Thailand Immobilien im Volleigentum besitzen?

Ausländer können Eigentumswohnungen im Volleigentum erwerben, jedoch nur innerhalb des 49-prozentigen Ausländerkontingents der Gesamtnutzfläche eines Gebäudes. Land darf nicht direkt besessen werden, weshalb Häuser und Villen üblicherweise über ein langfristiges Erbbaurecht oder eine thailändische Gesellschaft gehalten werden. Lassen Sie jede Struktur vor dem Kauf von einem unabhängigen thailändischen Anwalt prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Volleigentum und Erbbaurecht in Thailand?

Beim Volleigentum gehört Ihnen die Einheit dauerhaft und unbefristet – für Ausländer ist dies nur bei qualifizierenden Eigentumswohnungen möglich. Das Erbbaurecht gewährt das Nutzungsrecht an Grundstücken oder Immobilien für einen festgelegten Zeitraum, üblicherweise 30 Jahre mit möglichen Verlängerungen. Für Ausländer, die ein Haus erwerben möchten, ist das Erbbaurecht der Standardweg, da direkter Landbesitz verboten ist.

Muss ich Geld aus dem Ausland mitbringen, um eine Eigentumswohnung zu kaufen?

Ja. Um das Volleigentum an einer Eigentumswohnung eintragen zu lassen, müssen ausländische Käufer den gesamten Kaufbetrag in Fremdwährung nach Thailand überweisen und von der empfangenden thailändischen Bank ein Foreign Exchange Transaction-Formular (FET) erhalten. Dieses Dokument ist beim Grundbuchamt erforderlich und sichert Ihnen die Möglichkeit, die Mittel beim Verkauf wieder auszuführen.

Erhalte ich durch den Kauf einer Immobilie in Thailand ein Aufenthaltsrecht?

Nein. Der bloße Immobilienbesitz gewährt in Thailand kein Aufenthaltsrecht und kein Visum. Eigentümer benötigen weiterhin ein gesondertes Visum, etwa ein Renten-, Langzeit- oder das Long-Term Resident (LTR)-Visum, jeweils mit eigenen Voraussetzungen. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen bei offiziellen thailändischen Einwanderungsbehörden, da sich die Schwellenwerte ändern können.

Wie hoch sind die Kosten beim Immobilienkauf in Thailand?

Planen Sie neben dem Kaufpreis etwa 3 bis 6 Prozent für übertragungsbezogene Nebenkosten ein – darunter eine Übertragungsgebühr, Stempelsteuer oder spezifische Geschäftssteuer sowie Quellensteuer, zuzüglich Anwaltshonorare und Hausgeldkosten bei Eigentumswohnungen. Die genauen Sätze hängen von der Immobilie, der Haltedauer und den aktuellen Regelungen ab; lassen Sie sich die Zahlen daher vor dem Kauf von einem thailändischen Steuerberater bestätigen.

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