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8 Min. Lesezeit · Aktualisiert 2026-06-25T11:43:10.567Z

Immobiliensteuern für ausländische Käufer in Portugal 2026

Eine verständliche Übersicht der Kauf- und laufenden Immobiliensteuern, die ein ausländischer Käufer in Portugal 2026 zahlt – mit konkreten Zahlen und Hinweisen zur Überprüfung.

Portugal gehört nach wie vor zu den offensten Immobilienmärkten Europas für internationale Käufer – es gibt kein generelles Verbot ausländischen Eigentums. Die steuerliche Seite hat jedoch mehrere Komponenten: eine Grunderwerbsteuer (IMT), Stempelsteuer beim Kauf, eine jährliche Gemeindesteuer (IMI) und einen vermögenssteuerähnlichen Aufschlag (AIMI) auf hochwertige Immobilienbestände. Dieser Leitfaden erklärt, wer was zahlt, den schrittweisen Kaufprozess, Finanzierungsmöglichkeiten, Aspekte der Aufenthaltsgenehmigung sowie die häufigsten Fallstricke. Alle Prozentsätze sind als typische Richtwerte für 2026 zu verstehen – die genauen Werte sollten vor einer Entscheidung mit einem zugelassenen portugiesischen Anwalt oder Steuerberater bestätigt werden.

Wer kaufen darf und welche Beschränkungen gelten

Portugal stellt kaum Einschränkungen für ausländisches Immobilieneigentum auf. EU- und Nicht-EU-Käufer, Ansässige wie Nicht-Ansässige, können Immobilien frei auf eigenen Namen oder über eine Gesellschaft erwerben – mit denselben Rechten wie Einheimische. Eine Staatsangehörigkeitsprüfung gibt es beim normalen Wohnungskauf nicht, und ein Wohnsitz ist für den Erwerb nicht erforderlich. Die wichtigste praktische Voraussetzung ist eine portugiesische Steuernummer (NIF), die jeder vor der Unterzeichnung benötigt. Einige Hinweise: Wohnimmobilien kommen nach den Reformen von 2023 bis 2025 nicht mehr für das Golden Visa in Frage, sodass ein Kauf allein keinen Aufenthaltstitel begründet. Manche Grundstücke unter Denkmal-, Landwirtschafts- oder Küstenschutz unterliegen lokalen Bauvorschriften. Beauftragen Sie stets einen unabhängigen Anwalt mit der Prüfung von Grundbuch, Lasten und Bebauungsrecht, bevor Sie sich binden.

Der Kaufprozess Schritt für Schritt

Zunächst beantragen Sie eine portugiesische Steuernummer (NIF) und eröffnen in der Regel ein lokales Bankkonto. Sobald ein Preis vereinbart ist, wird ein Vorvertrag (CPCV) unterzeichnet und eine Anzahlung geleistet – üblicherweise rund 10 Prozent. Ihr Anwalt führt anschließend die Due-Diligence-Prüfung durch: Grundbucheintrag, Steuerdokument der Immobilie (Caderneta Predial), Nutzungsgenehmigung sowie etwaige Schulden oder Belastungen. Vor der endgültigen Beurkundung zahlen Sie Grunderwerbsteuer (IMT) und Stempelsteuer, da entsprechende Zahlungsbelege bei der Unterzeichnung vorzulegen sind. Dann unterzeichnen Sie die öffentliche Urkunde (Escritura) vor einem Notar, der Restkaufpreis wird über nachvollziehbare Bankkanäle überwiesen und das neue Eigentum eingetragen. Planen Sie mehrere Wochen bis einige Monate ein. Beauftragen Sie einen unabhängigen Anwalt – keinen, der ausschließlich vom Verkäufer empfohlen wird.

IMT, Stempelsteuer, IMI und AIMI: die Steuern im Überblick

Vier Steuern sind am wichtigsten. Die IMT (Grunderwerbsteuer) wird einmalig beim Kauf nach einem gestaffelten Tarif fällig: Bei Wohnimmobilien reicht die Spanne von null bei günstigeren Hauptwohnsitzen bis zu etwa 6–8 Prozent in den oberen Stufen; für einige nicht-primäre oder nicht-wohngenutzte Immobilien gelten Pauschalraten nahe 6,5 Prozent. Die Stempelsteuer (Imposto do Selo) auf den Erwerb beträgt typischerweise rund 0,8 Prozent des Kaufpreises. Jährlich fällt die IMI (Grundsteuer) an, im Allgemeinen etwa 0,3–0,45 Prozent des Steuerwertes für städtische Immobilien – festgelegt von jeder Gemeinde individuell. Die AIMI (zusätzlicher Aufschlag) gilt für hochwertige Portfolios oberhalb eines Freibetrags (häufig mit rund 600.000 Euro pro Eigentümer angegeben) und beläuft sich auf etwa 0,4–1,5 Prozent. Steuersätze und Freibeträge ändern sich jährlich – aktuelle Werte sollten mit einem portugiesischen Steuerberater abgestimmt werden.

Finanzierung und Hypotheken für Nicht-Ansässige

Portugiesische Banken vergeben Darlehen auch an Nicht-Ansässige, allerdings zu strengeren Konditionen als an Ansässige. Für Nicht-Ansässige ist ein Beleihungsauslauf von typischerweise 60–70 Prozent üblich, was eine höhere Eigenkapitalquote erfordert; Zinssätze und Bedingungen hängen von Einkommen, Staatsangehörigkeit und der jeweiligen Immobilie ab. In der Regel werden Einkommensnachweise, aktuelle Kontoauszüge, Steuererklärungen und eine einwandfreie Kredithistorie verlangt; außerdem sind Kosten für Bewertung, Bearbeitung und Stempelsteuer auf das Darlehen zu tragen. Beachten Sie, dass die Hypothekenurkunde selbst zusätzliche Stempelsteuer auslöst (häufig rund 0,5–0,6 Prozent der Darlehenssumme). Wer außerhalb der Eurozone verdient, trägt ein Währungsrisiko, da die Raten in Euro fällig werden. Kreditkonditionen und Zinssätze unterliegen Marktschwankungen – holen Sie daher ein schriftliches, aktuelles Angebot von einer Bank oder einem Makler ein, bevor Sie Finanzierungsannahmen treffen, und kalkulieren Sie zunächst mit einem Hypothekenrechner.

Aufenthaltsrecht, Einkommensbesteuerung und häufige Fallstricke

Immobilieneigentum verleiht für sich allein kein Aufenthaltsrecht, und das frühere NHR-Steuerregime wurde eingestellt sowie durch eine engere Förderung für bestimmte qualifizierte Berufsgruppen ersetzt – pauschale Steuervorteile sollten daher nicht vorausgesetzt werden. Wenn Sie die Immobilie vermieten, ist Mieteinnahmen in Portugal steuerpflichtig (für Nicht-Ansässige häufig zu einem Pauschalsatz, mit der Möglichkeit, bestimmte Kosten abzusetzen); auch Veräußerungsgewinne beim späteren Verkauf werden besteuert, wobei für Ansässige und Nicht-Ansässige unterschiedliche Regelungen gelten. Das Heimatland des Käufers kann dieselben Einkünfte ebenfalls besteuern – prüfen Sie daher ein etwaiges Doppelbesteuerungsabkommen. Häufige Fallstricke: Die Gesamterwerbskosten werden unterschätzt (oft 8–12 Prozent über dem Kaufpreis), unabhängige Grundbuch- und Schuldenprüfungen werden ausgelassen, die AIMI bei hochwertigeren Käufen wird ignoriert, und laufende IMI- sowie Steuerberatungsgebühren werden übersehen. Lassen Sie jeden Wert von einem zugelassenen lokalen Fachmann bestätigen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer (IMT) in Portugal?

Die IMT wird einmalig beim Kauf nach einem gestaffelten Tarif fällig. Bei Wohnimmobilien reicht die Spanne von null für günstigere Hauptwohnsitze bis zu etwa 6–8 Prozent in den oberen Stufen; für einige nicht-primäre oder nicht-wohngenutzte Fälle gelten Pauschalraten nahe 6,5 Prozent. Die Stufen ändern sich jährlich – bestätigen Sie den genauen Satz für Ihren Preis und Verwendungszweck mit einem portugiesischen Steuerberater, bevor Sie unterzeichnen.

Welche jährlichen Immobiliensteuern zahle ich als ausländischer Eigentümer?

Die wichtigste laufende Steuer ist die IMI (Grundsteuer), im Allgemeinen rund 0,3–0,45 Prozent des Steuerwertes der Immobilie – festgelegt von jeder Gemeinde. Für hochwertige Bestände oberhalb eines Freibetrags (häufig mit rund 600.000 Euro pro Eigentümer angegeben) kann zusätzlich die AIMI anfallen, ein Aufschlag von etwa 0,4–1,5 Prozent. Ausländische Eigentümer zahlen dieselben Sätze wie Einheimische. Bestätigen Sie aktuelle Sätze und Freibeträge vor Ort, da sie jährlich aktualisiert werden.

Muss ich in Portugal ansässig sein, um eine Immobilie zu kaufen?

Nein. Nicht-Ansässige jeder Nationalität können Immobilien in Portugal mit denselben Eigentumsrechten wie Einheimische erwerben. Sie benötigen jedoch eine portugiesische Steuernummer (NIF) und in der Regel ein lokales Bankkonto. Beachten Sie, dass ein Wohnungskauf keinen Aufenthaltstitel begründet, da Wohnimmobilien im Zuge der Reformen von 2023 bis 2025 aus dem Golden-Visa-Programm ausgeschlossen wurden. Lassen Sie die aktuellen Regelungen von einem portugiesischen Anwalt bestätigen.

Was ist die AIMI und betrifft sie mich?

Die AIMI ist eine zusätzliche Gemeindeimmobiliensteuer – ein vermögenssteuerähnlicher Aufschlag auf hochwertige Immobilienbestände. Sie gilt typischerweise oberhalb eines Freibetrags, der häufig mit rund 600.000 Euro Steuerwert pro Eigentümer angegeben wird, zu Sätzen von etwa 0,4–1,5 Prozent – je nach Wert und Eigentumsform. Die meisten bescheidenen Einzelkäufe bleiben darunter, Portfolios können jedoch betroffen sein. Lassen Sie den aktuellen Freibetrag und Satz von einem lokalen Steuerberater bestätigen.

Sind Mieteinnahmen aus einer portugiesischen Immobilie für Ausländer steuerpflichtig?

Ja. In Portugal erzielte Mieteinnahmen sind dort steuerpflichtig – für Nicht-Ansässige häufig zu einem Pauschalsatz, oft mit der Möglichkeit, bestimmte Kosten abzusetzen. Auch Veräußerungsgewinne beim späteren Verkauf unterliegen der Besteuerung, wobei für Ansässige und Nicht-Ansässige unterschiedliche Regelungen gelten. Da das Heimatland dieselben Einkünfte ebenfalls besteuern kann, sollten Sie ein etwaiges Doppelbesteuerungsabkommen prüfen. Ein zugelassener portugiesischer Buchhalter kann Ihre genaue steuerliche Situation klären.

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